Kontakt

Schwingereiweg 1a
09619 Mulda OT Zethau
Tel. 03 73 20/17 42

Einrichtungsleiterin:

Andrea Schmieder
Tel. 03 73 20/17 42

Kapazität:
bis zu 60 Kinder

6 Integrationsplätze

Betreuungsalter:
1 Jahr bis Schuleintritt

Das sind unsere Partner:

Ev.-luth. Emmauskirchgemeinde Großhartmannsdorf, Kirchort Zethau
Freiwillige Feuerwehr Zethau
Sportvereinigung Zethau
Grüne Schule grenzenlos e.V.
Gemeinde Mulda

Gemeinsam haben wir einen 2. Preis in der Kategorie "Bündnis für frühe Bildung" belegt!

Modellstandort

 

 

 

Anmeldung für die kommende Woche

Bitte melden Sie HIER Ihr Kind bis Freitag 9 Uhr für die nächste Woche an.

 

 

Krabbeltreff

Die nächsten Termine:

Donnerstag, 16.03.23
Donnerstag, 20.04.23

Neue Uhrzeit!

8:30 Uhr - 10 Uhr

Eingeladen sind Mamas und Papas mit ihren Krabbelkindern.
Wir bitten um Anmeldung!

 

 

 

Ein Jahr für und mit Kindern!?

Unsere BFD-Stelle ist ab September 2023 neu zu besetzen.

Wir wünschen uns eine 
gute Seele, die unsere
Arbeit und unser Miteinander
im Alltag unterstützt.

Wir freuen uns auf Ihre
Bewerbung!

Kinderarche-Kitas kehren zum Regelbetrieb zurück

25. Juni 2020

Mit der ab Montag in Kraft tretenden Allgemeinverfügung können unsere Kitas wieder zum Normalbetrieb unter Hygieneauflagen zurückkehren. Das bedeutet, dass die strikte Trennung der Gruppen mit zugeordneten Erzieherinnen im Gebäude und auf dem Kita-Gelände aufgehoben werden darf, die zuvor üblichen Früh- und Spätdienste wieder möglich sind und damit auch der volle Betreuungsumfang gewährleistet werden kann. Offene und teiloffenen Konzepte sind wieder zulässig.

Einzelne Kitas brauchen gegebenenfalls noch eine Übergangszeit, um wieder zu den uneingeschränkten Öffnungszeiten zurückzukehren.

Die Rückkehr zum Normalbetrieb erfolgt jedoch weiterhin unter Hygieneauflagen. Nach wie vor wird von den Eltern (oder bevollmächtigen Personen) eine tägliche Gesundheitsbestätigung verlangt (jetzt nur noch für das betreffende Kind und nicht den gesamten Haushalt), auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für Eltern beim Aufenthalt in der Einrichtung Pflicht. Erfolgt das Bringen und Holen im Außenbereich, kann unter Einhalt des Abstandsgebotes auf die Maske verzichtet werden. Es gelten jeweils die Regelungen der Einrichtungen vor Ort. Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sind auch weiter einzuhalten, ebenso müssen die Kitas die Kontakte der Kinder weiter dokumentieren.

Treten bei einem Kind Krankheitssymptome an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf, so darf das Kind erst wieder in die Kita gebracht werden, wenn die Eltern eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen oder das Kind nach Abklingen der Symptome zwei weitere Tage zu Hause bleibt. Kinder mit Krankheitssymptomen können nicht betreut werden!

Für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien. Das bedeutet, dass wir in unseren Horten die Gruppentrennungen und die damit verbundenen Einschränkungen in der Betreuungszeit beibehalten müssen. Öffnungen gibt es bei der Betreuung im Außenbereich sowie bei der zulässigen Zusammenlegung von Gruppen in großen Räumen, wo der Abstand zwischen zwei Gruppen gewahrt werden kann.

Wir freuen uns sehr über die schrittweise Rückkehr zur Normalität in unseren Kitas. Klar ist jedoch auch, dass der Regelbetrieb nur so lange beibehalten werden kann, wie keine neuen Ausbrüche oder drastische steigende Fallzahlen zu verzeichnen sind. Auch deshalb ist es so wichtig, dass wir weiterhin die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen einhalten.

Hier finden Sie die neue Allgemeinverfügung: