Kontakt

Schwingereiweg 1a
09619 Mulda OT Zethau
Tel. 03 73 20/17 42

Einrichtungsleiterin:

Andrea Schmieder
Tel. 03 73 20/17 42

Kapazität:
bis zu 60 Kinder

6 Integrationsplätze

Betreuungsalter:
1 Jahr bis Schuleintritt

Das sind unsere Partner:

Ev.-luth. Emmauskirchgemeinde Großhartmannsdorf, Kirchort Zethau
Freiwillige Feuerwehr Zethau
Sportvereinigung Zethau
Grüne Schule grenzenlos e.V.
Gemeinde Mulda

Gemeinsam haben wir einen 2. Preis in der Kategorie "Bündnis für frühe Bildung" belegt!

Modellstandort

 

 

 

Anmeldung für die kommende Woche

Bitte melden Sie HIER Ihr Kind bis Freitag 9 Uhr für die nächste Woche an.

 

 

Krabbeltreff

Die nächsten Termine:

Donnerstag, 16.03.23
Donnerstag, 20.04.23

Neue Uhrzeit!

8:30 Uhr - 10 Uhr

Eingeladen sind Mamas und Papas mit ihren Krabbelkindern.
Wir bitten um Anmeldung!

 

 

 

Ein Jahr für und mit Kindern!?

Unsere BFD-Stelle ist ab September 2023 neu zu besetzen.

Wir wünschen uns eine 
gute Seele, die unsere
Arbeit und unser Miteinander
im Alltag unterstützt.

Wir freuen uns auf Ihre
Bewerbung!

Neue Regelung für Kita-Eltern: Selbstauskunft reicht nicht mehr

12. Mai 2021

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass offiziell ab Montag eine Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses zum Betreten der Einrichtung nicht mehr ausreicht. Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Gleichzeitig akzeptieren wir inzidenzunabhängig Ihre Impfnachweise oder den Nachweis, dass Sie an Corona-erkrankt und wiedergenesen sind.

Bitte beachten Sie dazu:

§9 (6) CoronaSchVO:

Die Testpflicht gilt nicht für Personen, 

1. die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen,

2. die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder

3. die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der Impfung vergangen sind.

Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten Impfdosis, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist, mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mehr als 14 Tage vergangen sind. Als Genesene gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung der Infektion nachweisen können.

(7) Zur Nachweisführung sind Test- oder Impfbescheinigungen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, Ihre Kinder am Montag in gewohnter Weise in unsere Einrichtungen zu bringen. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser neuen Regelungen betrachten wir die nächste Woche als Übergangswoche und prüfen auch organisatorische Möglichkeiten in den Einrichtungen noch einmal. Wir gehen jedoch davon aus, dass Sie aufgrund der Systemrelevanz Ihrer Tätigkeitsfelder alle arbeitgeberseits getestet werden oder ggf. schon einen vollständigen Impfschutz nachweisen können.

Vielen Dank für Ihre weiterhin so konstruktive Mitwirkung bei der Umsetzung der neuen Regelungen!