Kontakt

Schwingereiweg 1a
09619 Mulda OT Zethau
Tel. 03 73 20/17 42

Einrichtungsleiterin:

Andrea Schmieder
Tel. 03 73 20/17 42

Kapazität:
bis zu 60 Kinder

6 Integrationsplätze

Betreuungsalter:
1 Jahr bis Schuleintritt

Das sind unsere Partner:

Ev.-luth. Emmauskirchgemeinde Großhartmannsdorf, Kirchort Zethau
Freiwillige Feuerwehr Zethau
Sportvereinigung Zethau
Grüne Schule grenzenlos e.V.
Gemeinde Mulda

Gemeinsam haben wir einen 2. Preis in der Kategorie "Bündnis für frühe Bildung" belegt!

Modellstandort

 

 

 

Anmeldung für die kommende Woche

Bitte melden Sie HIER Ihr Kind bis Freitag 9 Uhr für die nächste Woche an.

 

 

Krabbeltreff

Die nächsten Termine:

Donnerstag, 16.03.23
Donnerstag, 20.04.23

Neue Uhrzeit!

8:30 Uhr - 10 Uhr

Eingeladen sind Mamas und Papas mit ihren Krabbelkindern.
Wir bitten um Anmeldung!

 

 

 

Ein Jahr für und mit Kindern!?

Unsere BFD-Stelle ist ab September 2023 neu zu besetzen.

Wir wünschen uns eine 
gute Seele, die unsere
Arbeit und unser Miteinander
im Alltag unterstützt.

Wir freuen uns auf Ihre
Bewerbung!

So werden die Elternbeiträge im Kinderhaus ?Ankerplatz? erstattet

02. April 2020

Wir danken herzlich allen Eltern für ihre Unterstützung und Umsicht in der aktuellen Ausnahmesitua­tion! Viele von Ihnen betreuen Ihre Kinder zu Hause, die Notbetreuung wird sehr verantwortungsbe­wusst in Anspruch genommen.

Die Informationen zum Erlass der Elternbeiträge für alle Eltern während der Schließung bzw. Notbetreuung der Einrichtungen haben Sie sicherlich der Presse entnommen. Die Landesregierung des Freistaats Sachsen hat diese Regelung veranlasst, um alle Eltern zu entlasten ? diejenigen, die die Betreuung der Kinder selber übernehmen, und diejenigen, die derzeit in wichtigen Infrastukturberufen einen zentralen Beitrag für unsere Gesellschaft in dieser Krisenzeit leisten.

Die Kommunen haben nun ein Verfahren entwickelt, das eine entsprechende sowie verwaltungstechnisch machbare Umsetzung der Rückerstattung der Elternbeiträge ermöglicht. Sie haben folgendes Verfahren festgelegt:

Die von uns bereits eingezogenen März-Elternbeiträge belassen wir so, wie sie eingezogen oder in Rechnung gestellt wurden. Zum Ausgleich erhalten Sie für den gesamten April die Elternbeiträge komplett erlassen, auch wenn ab 20.04.2020 eine reguläre Betreuung wieder möglich sein sollte. Der Erlass erfolgt unabhängig davon, ob Sie Ihr Kind während der Schließung zu Hause betreut haben oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten.

Auch die je nach Kindertageseinrichtung anfallenden Pauschalen für Getränke, Obst, Kopier-, Portfoliogeld oder ähnliches erlassen wir Ihnen im April. Verpflegungskosten für Frühstück, Mittag und Vesper werden taggenau nach Verbrauch in Rechnung gestellt, so diese Leistung von uns erbracht oder/und durch uns abgerechnet wird.

Sollten die Kindertageseinrichtungen noch im gesamten April oder bis in den Mai 2020 hinein geschlossen bleiben, gehen wir von einer neuen Regelung der Landesregierung bzgl. der Elternbeiträge aus.

Bitte begleichen Sie Ihre Rechnung für den Monat März 2020 fristgemäß, wenn Sie überweisen, und sehen Sie unbedingt davon ab, Lastschrifteinzüge zurück zu buchen! Das erhöht den Verwaltungs­aufwand enorm und führt nur dazu, dass wir Ihnen Retourgebühren in Rechnung stellen müssen.

Für Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt sehr gern zur Verfügung! Bitte versuchen Sie, Fragen zuerst vor Ort mit der Einrichtungsleitung zu klären, bevor Sie in der Geschäftsstelle in Radebeul anrufen.