Wichtige Information geltend ab 31.05.2021

20. Mai 2021

Liebe Eltern,

mit Inkrafttreten der neuen Sächs-CoronaSchVO entfällt der Corona-Negativ-Nachweis für alle die Kinder begleitenden Personen zum Bringen und Abholen.

Bei einem Aufenthalt in der Einrichtung, welcher 10 Minuten übersteigt, muss ein negatives Testergebnis vorlegt werden, das autorisiert ? amtliches Testzentrum / Teststelle, Test beim Arbeitgeber ? und nicht älter als 24h ist.

KEINEN aktuellen Corona-Negativ-Test benötigen Personen, die:

* bereits vollständig geimpft sind, die letzte Impfung mindestens 14 Tage her ist (Nachweis Impfausweis)

* bereits nachweislich an Corona erkrankt sind (Nachweis mittels ärztlicher Bescheinigung oder positivem PCR ? Test mindestens 28 Tage und nicht länger als 6 Monate zurückliegend)

Wichtig ist, dass zur Nachweisführung jeweils die Test- oder Impfbescheinigungen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen sind (§9 Abs. 7 CoronaSchVO).

Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht für ALLE Besucher unserer Kita!

Vorerst gelten für die Bringe- und Abholsituation folgende Regeln:

Die Kinder des BLAUEN BEREICHES werden sowohl in der Bringe- als auch Abholsituation an der Nebeneingangstür übergeben.

Für die Kinder des ROTEN BEREICHES erfolgt die Übergabe an der gekennzeichneten Terrassentür.

Wie bisher werden die Krippenkinder in der Garderobe und die Hortkinder an der Glastür übergeben bzw. abgeholt.

Seit dem 21.05.2021 gelten alle Kinder wieder als angemeldet. Sollte Ihr Kind nicht kommen oder am Mittagessen nicht teilnehmen, rufen Sie bitte bis 8.00 Uhr in der Einrichtung an. Beachten Sie, dass Hortkinder beim Essensanbieter abgemeldet werden.

Unsere Einrichtung ist im eingeschränkten Regelbetrieb von 07.00 - 16.00 Uhr geöffnet.

Wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Betreuung im "normalen Regelbetrieb" erfüllt sind, werden wir ab der kommenden Woche gruppenübergreifend auch wieder Früh- und Spätdienst anbieten.