Aktuelle Hinweise für Eltern zur Notbetreuung in den Kitas

28. April 2020

Aufgrund der anhaltenden Ausnahmesituation in unseren Kitas haben wir ? den Aufforderungen der Landkreise sowie des Sozial- und des Kultusministeriums entsprechend ? eine Belehrung für Eltern von Kita-Kindern formuliert, die wir auch hier veröffentlichen wollen. Darin heißt es:

Laut Verfügung vom 17.4.2020 entfällt nach wie vor das reguläre Betreuungsangebot für Kitas und Horte. Gewährleistet wird die Notbetreuung für Kinder von berufstätigen Eltern in Sektoren der kritischen Infrastruktur, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an der Betreuung gehindert sind oder für Kinder, die wir mit Rücksprache oder einer Anordnung des Jugendamtes aufnehmen.

Unsere Auflagen sind dabei weiterhin streng, was die Berufsgruppen, Gruppengrößen der Kinder und Hygieneregeln betrifft. Wir bitten daher alle Eltern, kritisch zu prüfen, in welchem Umfang eine Betreuung tatsächlich zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird. Zur optimalen Betreuung der Kinder und für unsere Planung bitten wir, den Bedarf jeweils rechtzeitig unter den bekannten Telefonnummern anzumelden.

Des Weiteren sind wir verpflichtet, Eltern von der aktuellen Belehrung laut Infektionsschutzgesetz in Kenntnis zu setzen, um gemeinsam verantwortungsvoll bei Krankheitssymptomen reagieren zu können.

Belehrung für Eltern gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ergänzung aufgrund der Corona-Pandemie

  • Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
  • Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände, wenn Sie die Einrichtung betreten.
  • Sorgen Sie dafür, dass sich Ihr Kind mit Seife die Hände wäscht, bevor es an die Erzieherin übergeben wird.
  • Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot für die Einrichtung.
  • Bitte nehmen Sie in diesen Fällen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch und informieren Sie uns darüber.
  • Müssen Kinder oder deren Familienangehörige aufgrund einer Erkrankung zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich. Teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
  • Inwieweit bei auftretenden Symptomen oder Erkrankungen ein Besuchsverbot der Kita, des Hortes oder der Schule besteht, teilt Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mit.

In unseren Einrichtungen ist niemand verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, weil wir davon ausgehen, dass sich alle an die geltenden Regeln (Händewaschen, Abstand, kurze Verweildauer in der Einrichtung) halten. Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat eine Maskenpflicht für Kitas und Schulen als nicht nötig eingeschätzt.

Wir wünschen uns alle schnellstmöglich Normalität und die reguläre Kinderbetreuung zurück! Doch wir müssen alle miteinander weiter wachsam und vorsichtig bleiben!

Bitte unterstützen Sie uns im Sinne der Gesundheit von Kindern, Familien und Mitarbeitenden dabei!