Aufgrund der anhaltenden Ausnahmesituation in unseren Kitas haben wir ? den Aufforderungen der Landkreise sowie des Sozial- und des Kultusministeriums entsprechend ? eine Belehrung für Eltern von Kita-Kindern formuliert, die wir auch hier veröffentlichen wollen. Darin heißt es:
Laut Verfügung vom 17.4.2020 entfällt nach wie vor das reguläre Betreuungsangebot für Kitas und Horte. Gewährleistet wird die Notbetreuung für Kinder von berufstätigen Eltern in Sektoren der kritischen Infrastruktur, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an der Betreuung gehindert sind oder für Kinder, die wir mit Rücksprache oder einer Anordnung des Jugendamtes aufnehmen.
Unsere Auflagen sind dabei weiterhin streng, was die Berufsgruppen, Gruppengrößen der Kinder und Hygieneregeln betrifft. Wir bitten daher alle Eltern, kritisch zu prüfen, in welchem Umfang eine Betreuung tatsächlich zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird. Zur optimalen Betreuung der Kinder und für unsere Planung bitten wir, den Bedarf jeweils rechtzeitig unter den bekannten Telefonnummern anzumelden.
Des Weiteren sind wir verpflichtet, Eltern von der aktuellen Belehrung laut Infektionsschutzgesetz in Kenntnis zu setzen, um gemeinsam verantwortungsvoll bei Krankheitssymptomen reagieren zu können.
Belehrung für Eltern gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ergänzung aufgrund der Corona-Pandemie
In unseren Einrichtungen ist niemand verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, weil wir davon ausgehen, dass sich alle an die geltenden Regeln (Händewaschen, Abstand, kurze Verweildauer in der Einrichtung) halten. Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat eine Maskenpflicht für Kitas und Schulen als nicht nötig eingeschätzt.
Wir wünschen uns alle schnellstmöglich Normalität und die reguläre Kinderbetreuung zurück! Doch wir müssen alle miteinander weiter wachsam und vorsichtig bleiben!
Bitte unterstützen Sie uns im Sinne der Gesundheit von Kindern, Familien und Mitarbeitenden dabei!