- im eingeschränkten Regelbetrieb von 06:30 ? 16.00 Uhr ?
Nach aktueller Coronaschutzverordnung dürfen Kindereinrichtungen nur noch von Personen betreten werden, die eine negative Testbescheinigung vorlegen können, die nicht älter als 3 Tage ist. Davon ausgenommen sind die Krippen- und Kindergartenkinder.
Wir können es nicht ermöglichen, Ihre Kinder auf dem Außengelände der Einrichtung anzunehmen bzw. sie beim Abholen zu übergeben. Deshalb kann Ihr Kind nur die Einrichtung besuchen, wenn es von einer Person gebracht und geholt werden kann, wo eine Testbescheinigung vorliegt.
Die aktuelle Bescheinigung des negativen Testnachweises ist in der Regel am Dienstag und Freitag beim Bringen des Kindes der päd. Fachkraft vorzulegen. Dritte, die das Kind bringen oder holen, zeigen den Nachweis der päd. Fachkraft (z.B. bei Abholung durch die Oma). Auf Nachfrage ist der Nachweis immer der päd. Fachkraft vorzulegen.
Damit sich alle Familien organisieren können, gilt die Woche vom 6. bis 9. April als Übergangswoche. Der Nachweis kann somit auch am Mittwoch vorgezeigt werden.
Wir möchten, dass für jedes Kind eine Lösung gefunden wird, damit es unsere Kindereinrichtung besuchen kann. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Huyer oder die Erzieherinnen. Dies ist auch per E-Mail oder telefonisch möglich. Wir bitten Sie für aktuelle und weiterführende Informationen, immer unsere Meldungen auf der Homepage unter www.kinderarche-sachsen.de zu verfolgen.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame Osterzeit mit vielen Momenten zum Genießen und Krafttanken.
Das Team der Kita Sonnenkäfer