Erweiterung der Notbetreuung in unseren Kitas ab dem 4. Mai

02. Mai 2020

Liebe Eltern unserer Kita-Kinder, ab Montag, den 4. Mai, tritt eine neue Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) in Kraft.

Die neue Übersicht der Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung sowie das entsprechende Formular entnehmen Sie bitte den Anlagen 1 und 2, die Sie unten zum Download finden.

Hinzugekommen sind folgende Bereiche:

  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften einschließlich ihrer Sozialverbände
  • Kreislaufwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Handwerk
  • Beschäftigte der Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich
  • Ausbildungseinrichtungen der Behörden, einschließlich Auszubildende und Studierende mit eigenem Betreuungsbedarf und Reinigungspersonal dieser Einrichtungen
  • Personal zur Sicherstellung der Betreuung in der Kindertagespflege
  • Reinigungspersonal an Schulen, Ausbildungseinrichtungen der Behörden, in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen

Außerdem sind in der sog. ?Ein-Eltern-Regelung? folgende Bereiche neu mit aufgenommen:

  • Ausbildungseinrichtungen der Behörden einschließlich der Auszubildenden und Studierenden mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern
  • Personal, soweit es an zugelassenen Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen) der Hochschulen und der Berufsakademien mitwirkt sowie Studierende, soweit sie an den Veranstaltungen teilnehmen (der Nachweis für Studierende erfolgt durch Bestätigung der Prüfungsämter)
  • Personal in kulturellen Einrichtungen, das notwendig ist zur Absicherung des zugelassenen Betriebs
  • Erziehungsberechtigte, die aufgrund von besonderen Sachverhalten (Härtefälle) nicht in der Lage sind, ihr Kind ohne Unterstützung der Kita zu betreuen (z. B. Krankheit oder Existenzgefährdung). Die Entscheidung dazu soll durch die Gemeinde oder Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege getroffen werden.
  • Integrationskinder (im Alter bis zur Einschulung) in Kindertageseinrichtungen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, sofern der Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht leisten kann.

Nach wie vor müssen Sie uns Ihren Betreuungsbedarf durch Ihren Arbeitgeber oder die Ausbildungsstätte bestätigen lassen.

Ab Mittwoch, den 6. Mai, gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse wieder zum Unterricht in die Schule gehen und DORT auch während der üblichen Hortöffnungszeiten (Früh- und Späthort) vom Schulpersonal betreut werden. Die Betreuung der anspruchsberechtigten Kinder der 1. bis 3. Klasse übernehmen wir ganztägig im Hort.

Bitte beachten Sie beim Betreten unserer Einrichtungen die nun geltenden Hygieneregeln

  • Händewaschen und desinfizieren
  • Abstandhalten bei der Übergabe Ihrer Kinder und sonstigen Gesprächen
  • kurze Verweildauer beim Bringen und Abholen (weniger als 15 min)

Die Absprachen mit den Kommunen zu Erhebung oder Erlassungen von Elternbeiträgen konnten wir noch nicht abschließen. Aufgrund der uns bekannten Schreiben aus dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie den Ministerien gehen wir davon aus, dass

  • Elternbeiträge für den Monat Mai wieder normal erhoben werden, für alle Familien, die die Betreuung für ihre Kinder nutzen
  • Elternbeiträge im Monat Mai erlassen werden, wenn Eltern ihre Kinder weiterhin zu Hause betreuen.

Für Fragen oder in besonderen Notfällen stehen Ihnen die Einrichtungsleiterinnen sowie Vorstand und Fachbereichsleitung der Kinderarche Sachsen weiterhin gern zur Verfügung!