Kinderarche-Kitas kehren zum Regelbetrieb zurück

25. Juni 2020

Mit der ab Montag in Kraft tretenden Allgemeinverfügung können unsere Kitas wieder zum Normalbetrieb unter Hygieneauflagen zurückkehren. Das bedeutet, dass die strikte Trennung der Gruppen mit zugeordneten Erzieherinnen im Gebäude und auf dem Kita-Gelände aufgehoben werden darf, die zuvor üblichen Früh- und Spätdienste wieder möglich sind und damit auch der volle Betreuungsumfang gewährleistet werden kann. Offene und teiloffenen Konzepte sind wieder zulässig.

Einzelne Kitas brauchen gegebenenfalls noch eine Übergangszeit, um wieder zu den uneingeschränkten Öffnungszeiten zurückzukehren.

Die Rückkehr zum Normalbetrieb erfolgt jedoch weiterhin unter Hygieneauflagen. Nach wie vor wird von den Eltern (oder bevollmächtigen Personen) eine tägliche Gesundheitsbestätigung verlangt (jetzt nur noch für das betreffende Kind und nicht den gesamten Haushalt), auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für Eltern beim Aufenthalt in der Einrichtung Pflicht. Erfolgt das Bringen und Holen im Außenbereich, kann unter Einhalt des Abstandsgebotes auf die Maske verzichtet werden. Es gelten jeweils die Regelungen der Einrichtungen vor Ort. Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sind auch weiter einzuhalten, ebenso müssen die Kitas die Kontakte der Kinder weiter dokumentieren.

Treten bei einem Kind Krankheitssymptome an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf, so darf das Kind erst wieder in die Kita gebracht werden, wenn die Eltern eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen oder das Kind nach Abklingen der Symptome zwei weitere Tage zu Hause bleibt. Kinder mit Krankheitssymptomen können nicht betreut werden!

Für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien. Das bedeutet, dass wir in unseren Horten die Gruppentrennungen und die damit verbundenen Einschränkungen in der Betreuungszeit beibehalten müssen. Öffnungen gibt es bei der Betreuung im Außenbereich sowie bei der zulässigen Zusammenlegung von Gruppen in großen Räumen, wo der Abstand zwischen zwei Gruppen gewahrt werden kann.

Wir freuen uns sehr über die schrittweise Rückkehr zur Normalität in unseren Kitas. Klar ist jedoch auch, dass der Regelbetrieb nur so lange beibehalten werden kann, wie keine neuen Ausbrüche oder drastische steigende Fallzahlen zu verzeichnen sind. Auch deshalb ist es so wichtig, dass wir weiterhin die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen einhalten.

Hier finden Sie die neue Allgemeinverfügung: