Erstattung von Elternbeiträgen in der Stadt Crimmitschau

01. Februar 2021

Wir freuen uns sehr, dass die Stadt Crimmitschau jetzt bekannt gab, die Elternbeiträge für den Zeitraum der Notbetreuung (14. Dezember 2020 bis voraussichtlich 14. Februar 2021) nicht pauschal zu erheben, sondern taggenau abzurechnen. Damit müssen Eltern nur für die Tage zahlen, an denen sie eine Notbetreuung tatsächlich auch in Anspruch genommen haben. Komplett von Elternbeiträgen sind diejenigen Familien befreit, deren Kind während der Notbetreuung zu Hause geblieben ist.

In der Kinderarche Sachsen werden wir die Erstattung der bereits gezahlten Elternbeiträge für Dezember 2020 so umsetzen, dass wir in den Rechnungen für Februar und März 2021 die zu erstattenden Betreuungskosten gutschreiben und sich der Rechnungsbetrag dann entsprechend verringert.

Wir danken Ihnen, liebe Eltern, für Ihre Geduld und Unterstützung in dieser besonderen Zeit!