Wir danken herzlich allen Eltern für ihre Unterstützung und Umsicht in der aktuellen Ausnahmesituation! Viele von Ihnen betreuen Ihre Kinder zu Hause, die Notbetreuung wird sehr verantwortungsbewusst in Anspruch genommen.
Die Informationen zum Erlass der Elternbeiträge für alle Eltern während der Schließung bzw. Notbetreuung der Einrichtungen haben Sie sicherlich der Presse entnommen. Die Landesregierung des Freistaats Sachsen hat diese Regelung veranlasst, um alle Eltern zu entlasten ? diejenigen, die die Betreuung der Kinder selber übernehmen, und diejenigen, die derzeit in wichtigen Infrastukturberufen einen zentralen Beitrag für unsere Gesellschaft in dieser Krisenzeit leisten.
Die Kommunen haben nun ein Verfahren entwickelt, das eine entsprechende sowie verwaltungstechnisch machbare Umsetzung der Rückerstattung der Elternbeiträge ermöglicht. Sie haben folgendes Verfahren festgelegt:
Die von uns bereits eingezogenen März-Elternbeiträge belassen wir so, wie sie eingezogen oder in Rechnung gestellt wurden. Zum Ausgleich erhalten Sie für den gesamten April die Elternbeiträge komplett erlassen, auch wenn ab 20.04.2020 eine reguläre Betreuung wieder möglich sein sollte. Der Erlass erfolgt unabhängig davon, ob Sie Ihr Kind während der Schließung zu Hause betreut haben oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten.
Auch die je nach Kindertageseinrichtung anfallenden Pauschalen für Getränke, Obst, Kopier-, Portfoliogeld oder ähnliches erlassen wir Ihnen im April. Verpflegungskosten für Frühstück, Mittag und Vesper werden taggenau nach Verbrauch in Rechnung gestellt, so diese Leistung von uns erbracht oder/und durch uns abgerechnet wird.
Sollten die Kindertageseinrichtungen noch im gesamten April oder bis in den Mai 2020 hinein geschlossen bleiben, gehen wir von einer neuen Regelung der Landesregierung bzgl. der Elternbeiträge aus.
Bitte begleichen Sie Ihre Rechnung für den Monat März 2020 fristgemäß, wenn Sie überweisen, und sehen Sie unbedingt davon ab, Lastschrifteinzüge zurück zu buchen! Das erhöht den Verwaltungsaufwand enorm und führt nur dazu, dass wir Ihnen Retourgebühren in Rechnung stellen müssen.
Für Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt sehr gern zur Verfügung! Bitte versuchen Sie, Fragen zuerst vor Ort mit der Einrichtungsleitung zu klären, bevor Sie in der Geschäftsstelle in Radebeul anrufen.