Kinderarche Sachsen e.V.
Anerkannter Träger
der freien Jugendhilfe
Mitglied im
Diakonischen Werk Sachsen
Geschäftssitz:
Augustusweg 62
01445 Radebeul
Telefon 0351/837230
info(at)kinderarche-sachsen.de
Nach der neuen Corona-Schutzverordnung können wir ab Dienstag, 6. April 2021, unsere Kitas wieder für alle Kinder öffnen. Nur in unserer Sebnitzer Kita sind die Quarantäne-Anordnungen der Kolleginnen noch nicht ganz ausgelaufen, sodass wir hier nur sehr eingeschränkt öffnen können. Die Öffnung der Einrichtung erfolgt wieder im eingeschränkten Regelbetrieb, mit den Ihnen bekannten festen Gruppen und klarer Zuordnung von Personal sowie den eingeschränkten Öffnungszeiten.
Neu ist, dass sich nun alle Mitarbeitenden zweimal wöchentlich testen lassen und dass auch alle anderen Personen, einschließlich der Eltern (bzw. anderer Bringe- und Abholberechtigter), beim Betreten des Gebäudes einen negativen Test vorlegen müssen. Kinder bis 7 Jahren sind davon ausgenommen und in der Osterferienwoche auch die Hortkinder. Letztere werden ab 12. April in den Schulen getestet bzw. müssen dort ein negatives Testergebnis vorlegen.
Bitte legen Sie uns ab nächster Woche beim Betreten des Hauses Ihre negative Testbescheinigung vor (nicht älter als drei Tage). Sie können sonst Ihre Kinder nicht in unsere Einrichtung bringen! Die Übergabe der Kinder muss aus Gründen der Aufsichtspflicht direkt von Eltern zu Fachkräften erfolgen! Eine Übergabe Ihrer Kinder im Freien wird leider aufgrund von Witterung oder fehlenden Personals nicht immer und verlässlich möglich sein.
Jeder und jede von Ihnen hat die Möglichkeit, einmal in der Woche einen kostenlosen Schnelltest in einem der Testzentren zu bekommen. Zudem sind die Arbeitgeber verpflichtet, Tests für ihre Mitarbeitenden anzubieten, und inzwischen sind auch Selbsttests im Einzelhandel erhältlich.
Formulare für die Testbescheinigungen finden Sie hier:
Bitte beachten Sie auch weiterhin die Ihnen schon vertrauten Hygieneregeln:
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gehen wir davon aus, dass auch weiterhin positive Corona-Tests und Erkrankungen in unseren Einrichtungen auftreten können. Dies wird dann wieder zu Quarantäne-Anordnungen von Personal und Kindergruppen führen.
Herausfordernd wird der Umgang mit den Testergebnissen unserer Fachkräfte sein. Da ein positiver Schnell- oder Selbsttest dazu führt, dass diese Kolleginnen ihren Dienst nicht antreten können und bis zum Ergebnis des PCR-Tests in der Regel einige Tage vergehen werden. Aufgrund der engen Personalsituation und der strikten Gruppentrennung kann es in solchen Fällen dazu kommen, dass wir Sie anrufen müssen, damit Sie Ihre Kinder umgehend abholen. D.h. dass wir alle mit erneuten Gruppenschließungen rechnen müssen.
Die Erstattungen während der von den Landkreisen angeordneten Schließungen ab 22. bzw. 29.03.2021 werden wir Ihnen gutschreiben und mit den nächsten Elternbeiträgen verrechnen. Dazu laufen derzeit noch die Abstimmungen mit den Kommunen. Bitte zahlen Sie daher Ihre Kita-Rechnungen in gewohnter Weise weiter.
Nach wie vor ist es so, dass in Fällen von individuellen Gruppenschließungen, die nicht für den gesamten Landkreis gelten, z.B. aufgrund von Personalausfall oder Quarantäneanordnungen, keine Erstattung von Elternbeiträgen möglich ist. Neben den Zuschüssen von Land und Kommune sowie unserem Eigenanteil als freier Träger sind Ihre Elternbeiträge eine wichtige Säule in der Finanzierung Ihres Kita-Platzes.
An dieser Stelle noch ein Hinweis zum Masernschutzgesetz:
Wie Sie wissen, müssen Sie uns eine Bestätigung über den Masernschutz Ihres Kindes vorlegen. Die Frist zur Vorlage ist bis 31.12.2021 verlängert worden. Viele von Ihnen haben den Nachweis schon erbracht. Alle anderen erinnern wir hiermit freundlich, der Nachweispflicht rechtzeitig nachzukommen, gern schon bis 31.07.2021.
Sollte uns bis 31.12.2021 kein solcher Nachweis vorliegen, können wir Ihr Kind nicht betreuen! Der Betreuungsvertrag bleibt jedoch gültig und auch die Elternbeiträge müssen normal bezahlt werden, bis der Vertrag entweder fristgerecht gekündigt wird oder der Nachweis des Masernschutzes vorliegt und Ihr Kind die Kita wieder besuchen kann.
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre verständnisvolle Mitwirkung in all diesen Belangen und in den Herausforderungen der aktuellen Zeit.
Wir wünschen allen Familien unserer Kindertageseinrichtungen ein gesegnetes und frohes Osterfest, das uns daran erinnern möge, dass mitten in der Dunkelheit ein Licht aufblüht und neues Leben wächst.
Bleiben Sie in diesem Sinne herzlich gegrüßt und wohl behütet!