Heike Straßburger
gibt Ihnen gern persönlich, telefonisch
oder per E-Mail Auskunft.
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Unser Spendenkonto:
Kinderarche Sachsen e.V.
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Bisherige IBAN: DE74 8502 0500 0003 6179 01
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Bitte geben Sie für die Ausstellung einer Spenden- bescheinigung bei einer Überweisung immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen die Zuwendungsbescheinigung zusenden können.
Für die Anerkennung Ihrer Spende beim Finanzamt genügt bei Einzelspenden bis 300 Euro ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder eine Kopie Ihres Kontoauszuges.
Ein neues Zuhause für Kinder, ein aufregender Abenteuerspielplatz für traumatisierte Mädchen und Jungen, eine gemütliche Hängeschaukel für die Kleinsten ? die Kosten für diese Dinge sind oft nicht im Satz der Jugendämter enthalten. Mit Ihrer Geldspende schenken Sie Kindern und Jugendlichen in Sachsen ein Stück mehr Freiheit, Abenteuer und Geborgenheit.
Sie können mit Ihrer Spende entweder gezielt eines unserer Projekte unterstützen oder aber eine Einrichtung in Ihrer Region.
Wir wollen Kindern ein angenehmes und vertrautes Zuhause schaffen. Für die Renovierung und Ausstattung der Räume sind wir deshalb dringend auf Unterstützung angewiesen. Weiter?
Geben Sie den Jungen und Mädchen in unserer Obhut die Chance, so unbeschwerte Ferien und Ausflüge zu erleben wie jedes andere Kind.
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Verschiedene Therapieformen helfen den Kindern und Jugendlichen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten, von sich zu erzählen, Vertrauen zu fassen und Bindungen einzugehen. Weiter?
Die Kleinsten brauchen neben einer intensiven Begleitung ein anregendes und behütetes Umfeld in unseren Kindertagesstätten, in dem sie sich entwickeln und die Welt entdecken können. Weiter?
Mit Ihrer Spende helfen Sie benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Sachsen. Sie erhalten dafür eine Spendenquittung und werden detailliert über die Verwendung des Geldes und den Fortgang der Projekte informiert.
Für die Anerkennung Ihrer Spende beim Finanzamt genügt bei Einzelspenden bis 200 Euro ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder eine Kopie Ihres Kontoauszuges.